Komm-Aktiv GmbH als Träger für Förderung beruflicher Weiterbildung zugelassen
Ab 01.01.2013 müssen alle Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach § 21 Sozialgesetzbuch III (SGB III) zertifiziert sein.
Nach Bekanntgabe des Gesetzentwurfes wurden bereits im Jahr 2011 die Vorbereitungen für die bevorstehende Zertifizierung in Angriff genommen. Anfang März dieses Jahres war es dann soweit, dass man nach einem sehr positiven Zertifizierungsaudit als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen wurde. Vor wenigen Wochen wurde dann auch das offizielle Zertifikat überreicht.
Die Gesellschafter der Komm-Aktiv GmbH gratulieren zur erfolgreichen Zertifizierung. Als zertifizierter Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet sich die Komm-Aktiv GmbH, eine angemessene Qualität des gesamten Bildungs- Betreuungs-,Qualifizierungs-, Beschäftigungs-, Integrations- und Vermittlungsprozesses kontinuierlich sicherzustellen, zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Auf der Basis differenzierter und zielgruppenspezifischer Konzepte erfolgt die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung der Angebote.
Jeder Mitarbeiter ist für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich. Hohe Motivation durch Schulung, Weiterbildungsmöglichkeiten und Anerkennung sollen Ansatz für die ständige Selbstprüfung sein und das eigenverantwortliche Handeln aller Mitarbeiter fördern.
Das ausgeprägte Qualitätsbewusstsein besteht in allen Bereichen des Unternehmens und ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Zur Realisierung des Qualitätsmanagementsystems verpflichtet sich die Komm-Aktiv GmbH, die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die Ziel-Abweichungsanalyse und die Verfügbarkeit von Ressourcen sicherzustellen, durchzuführen und festzulegen.
Somit ist auch für die Zukunft gesichert, dass sich die Komm-Aktiv GmbH um die Betreuung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen und Jugendlichen in verschiedensten Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen kümmern kann.