Arbeitsgelegenheiten
Im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) wird das Prinzip „Fördern und Fordern" im Sinne der betroffenen Menschen durch Sinn stiftende Tätigkeiten, die die persönliche Entwicklung der Betroffenen fördern, umgesetzt. Größtmögliche Wahlfreiheit für die Betroffenen und bestmöglichen Einsatz nach den persönlichen Fähigkeiten der Menschen sowie bestmögliche individuelle Anleitung und Beratung sind damit verbunden.
Mit diesen Arbeitsgelegenheiten werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmer/innen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.
Hierzu stellt die Komm-Aktiv seit dem 01.01.2023 ein noch breiter gefächertes, bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung. Durch die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten in möglichst vielfältigen Einsatzbereichen und durch eine gezielte sozialpädagogische Begleitung soll die Beschäftigungsfähigkeit und die Motivation zur Wiederaufnahme von Arbeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Es soll eine schrittweise Steigerung der individuellen Belastbarkeit und Produktivität sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden.