Komm-Aktiv GmbH als Träger für Förderung beruflicher Weiterbildung zugelassen
Ab 01.01.2013 müssen alle Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach § 21 Sozialgesetzbuch III (SGB III) zertifiziert sein.
Nach Bekanntgabe des Gesetzentwurfes wurden bereits im Jahr 2011 die Vorbereitungen für die bevorstehende Zertifizierung in Angriff genommen. Anfang März dieses Jahres war es dann soweit, dass man nach einem sehr positiven Zertifizierungsaudit als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen wurde. Vor wenigen Wochen wurde dann auch das offizielle Zertifikat überreicht.